Schulgeld und Förderung
Schulgeld
Wir erheben kein Schulgeld von Ihnen. Dieses wird durch den Freistaat Bayern in Form von Schulgeldersatz übernommen. Ihre Kosten belaufen sich auf eine einmalige Aufnahmegebühr, eine einmalige Abschlussprüfungsgebühr sowie eine Eigenbeteiligung für Anschaffungen, Material- und Exkursionskosten. Näheres zu den aktuellen Kosten sowie zur Praktikumsvergütung im Sozialpädagogischen Einführungsjahr (SEJ) und im Berufspraktikum erfahren Sie auf unserem regelmäßig stattfindenden Infoabend.
Förderung
Die zwei Studienjahre an der Fachakademie für Sozialpädagogik sind unter bestimmten Voraussetzungen über die Agentur für Arbeit förderfähig. Erzieher*innen im Anerkennungsjahr verdienen je nach Trägertarif in der Regel 80 % des Erziehergehalts. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Leistungen nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu bekommen.
Hier finden Sie Informationen zum BAföG:
- Schüler-BAföG: www.bafoeg.de
- Meister-BAföG: www.aufstiegs-bafoeg.de
- FAQs (häufig gestellte Fragen) zum Meisterbonus finden Sie auf der Seite vom Landesamt für Schule
Weitere Informationen
Informationen aus dem Kultusministerium und einen Überblick an Förderungsmöglichkeiten für Ihre schulische Ausbildung finden Sie auf unserer Seite Infos.